Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP unter dem Titel "Sächsischer Gedenktag für Heimatvertriebene" hat gestern der Sächsische Landtag beschlossen. Ziel des Gedenktages ist es, an das Leid der vielen Heimatvertriebenen und Aussiedler in Sachsen zu erinnern.

Dazu erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Frank Hirche: „Mit jeder Vertreibung sind Leid, Elend, persönliche Tragöden, Unrecht und unschuldig getötete Zivilisten verbunden. Vertreibung gab und gibt es leider überall. Auch heute noch müssen Menschen diese Erfahrungen erleiden, weil Diktatoren mit diesem grausamen Mittel ihre Wahnvorstellungen von ethnisch reinen Staaten umsetzen wollen.
Es ist noch gar nicht so lange her, da war auch Sachsen maßgeblich betroffen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 kamen mehr als 780 000 Flüchtlinge aus den damaligen deutschen Ostgebieten in den Freistaat. Noch heute ist nahezu jeder vierte Sachse familiär mit dem Thema Flucht und Vertreibung verbunden. Die Heimatvertriebenen bauten die zerstörten sächsischen Städte, Dörfer und Landschaften sowie die gesellschaftlichen Strukturen nach dem Krieg mit auf und prägten das neue Sachsen auf nachhaltige Weise. Mit ihrem Willen zum Neuanfang und ihrer Bereitschaft zur Versöhnung haben sie unserem Land wichtige soziale, wirtschaftliche und kulturelle Impulse gegeben und formten Sachsen zunehmend auch als grenzüberschreitende Brückenbauer. Auch deshalb glaube ich, dass es heute eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein sollte, das Schicksal der Heimatvertriebenen und Aussiedler im Bewusstsein lebendig zu halten. Gerade vor dem Hintergrund der voranschreitenden Historisierung der Ereignisse erscheint es umso wichtiger, dem Thema Flucht und Vertreibung einen festen Platz im Gedächtnis unseres Landes einzuräumen. Der Gedenktag hat aber auch das Ziel im Sinne eines Europas ohne Grenzen das Interesse der Jugend für Geschichte, Traditionen und Kultur zu wecken und die Erkenntnisse der Erlebnisgeneration an die junge Generation weiter zu geben.

Dafür stellt der Landtag bereits jährlich 240.000 Euro zur Verfügung. Dieses Geld soll aber auch die grenzübergreifende gemeinsame Pflege unseres gemeinsamen kulturellen Erbes befördern. Dafür an dieser Stelle meinen Dank im Namen aller in Sachsen noch etwa 300.000 lebenden Vertriebenen.“