Der Erlass konkretisiert die Empfehlungen für die Regionalplanung bei der Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung. Der Schutz der Wohnbevölkerung wird durch die geforderte erkennbare Überschreitung des immissionsschutzrechtlich gebotenen Mindestabstandsmaßes zur nächstgelegenen Wohnbebauung besonders betont. Des Weiteren formuliert der Erlass potenzielle Ausnahmemöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die bestehende Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebiete. Zum einen ermöglicht eine gestaffelte Höhenbegrenzung individuelle Lösungen, zum anderen benennt der Erlass die gebotene Differenzierung aufgrund unterschiedlicher Schutzwürdigkeit von Baugebieten, etwa im Hinblick auf die höhere Ruhe- und Schutzbedürftigkeit in einem Kur- oder Klinikgebiet oder in einem reinen Wohngebiet. Konkrete Empfehlungen zur Bürgerbeteiligung ergänzen den Gemeinsamen Erlass.

Dazu erklärt Oliver Fritzsche, landesentwicklungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:

„Dem Gemeinsamen Erlass sind intensive und auch öffentlichkeitswirksame Diskussionen vorausgegangen. Gemeinsam haben die Koalitionsfraktionen ihre inhaltlichen Erwartungen an die Steuerung von Windenergieanlagen formuliert und mit dem heute durch SMI und SMWA verkündeten Erlass wird insbesondere dem Schutz der Bevölkerung Rechnung getragen. Dank der Verständigung auf die weitere Gültigkeit des geltenden Ausbauziels für die Stromerzeugung aus Windenergie (2.200 GWh/a) können die Regionalen Planungsverbände in voller Planungsverantwortung die laufende Fortschreibung zügig zu Ende führen und eine abschließende Konzentrationsplanung zur Steuerung der Windenergie vorlegen. Damit wird zum einen ein wesentlicher Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet, zum anderen werden eventuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert. Den Regionalen Planungsverbänden kommt eine Schlüsselrolle bei der Erzielung eines Interessensausgleichs zwischen allen Verfahrensbeteiligten zu und ich möchte mich für Ihren Einsatz recht herzlich bedanken."

Jörg Vieweg, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, sagt:

„Der Erlass ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Planungssicherheit bei der Energiewende. Dort sind zum ersten Mal die Ausbauziele der Koalition für erneuerbare Energien festgeschrieben. Für unser Ziel, bis 2025 zwischen 40 und 45 Prozent unseres Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, spielt die Nutzung der Windkraft eine entscheidende Rolle. Außerdem bietet die Windkraft zahlreiche Chancen für Gemeinden und Bewohner in den ländlichen Regionen. Gerade durch Bürgerwindkraftanlagen oder Energiegenossenschaften wird ermöglicht, dass viele Menschen direkt von der Energiewende profitieren können. Denn bei der Steigerung der Akzeptanz der Energiewende steht für uns die Beteiligung der Bürger an erster Stelle. Deshalb haben wir in den Erlass auch konkrete Handlungsempfehlungen für die Bürgerbeteiligung aufgenommen.

Die Windenergie sichert schon heute rund 1.500 Arbeitsplätze in Sachsen. Insgesamt sind im Bereich der erneuerbaren Energien in Sachsen rund 10.000 Menschen beschäftigt. Die Branche erwirtschaftet einen Umsatz von rund drei Milliarden Euro im Jahr. Das zeigt, dass unser Weg der richtige ist: Wir wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien auch in Sachsen voranbringen und dafür sorgen, dass die Wertschöpfung möglichst vor Ort erhalten bleibt."

   

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