Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der Fraktion Jens Michel:
„Wichtig war uns, dass es auch in Zukunft keine Neuverschuldung gibt und wir weiterhin mit jährlich 75 Millionen Euro alte Verbindlichkeiten tilgen. Außerdem werden wir an dem Generationenfonds festhalten und diesem weitere Mittel zuführen. Die Schwerpunkte des kommenden Landesetats sind aus Sicht der CDU-Fraktion Bildung, Innere Sicherheit und eine moderne Infrastruktur (Digitalisierung) sowie die Sicherung einer leistungsfähigen Krankenhausstruktur im Freistaat. Außerdem fordern wir mit dem heutigen Eckwertebeschluss die Staatsregierung auf, spätestens mit dem Entwurf für den Doppelhaushalt 2017/2018 wieder einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen. Die Haushaltsausgleichrücklage dient nach unserer Auffassung grundsätzlich zur Abdeckung konjunktureller Schwankungen. Sie ist kein Mittel zum Haushaltsausgleich in guten Jahren.“ Der Haushalt wird am 5. Februar im Sächsischen Landtag eingebracht und soll in der letzten Aprilwoche dieses Jahres im Plenum verabschiedet werden.

Außerdem hat die CDU-Landtagsfraktion ein Positionspapier mit dem Titel „Gerechtigkeit und Transparenz – Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik meistern“ auf der Klausurtagung verabschiedet. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Christian Piwarz: „Das Positionspapier ist ein klares Bekenntnis zum deutschen Asylrecht und unterstreicht unsere Forderung, geltende Gesetze strikt einzuhalten. Das bedeutet, dass wir politisch Verfolgten, die Schutz benötigen, diesen Schutz auch gewähren. Gleichzeitig müssen jene konsequent zurückgeführt werden, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Außerdem wollen wir auf Bundesebene dafür werben, dass Tunesien als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Die CDU-Landtagsfraktion vertritt zudem die Position, dass allen Menschen, die längerfristig in Sachsen bleiben, eine zeitnahe Integration ermöglicht wird. Asylbewerber sollten die deutsche Sprache erlernen können. Zudem muss die Integration von Asylbewerberkindern in Kindertageseinrichtungen begleitet und schulpflichtigen Kindern Bildungschancen sowie sonstige Maßnahmen zur sozialen Teilhabe geboten werden.“