„Wenn man die Reden der sächsischen Finanzminister der letzten Jahre verfolgt, war oft ein Hinweis auf die Ungewissheit, wie es ab dem Jahre 2020 weitergehe, zu vernehmen. Die erzielte Einigung der Regierungschefs der 16 Bundesländer vom 3. Dezember war ein wichtiger Schritt, dass zumindest der erste, einnahmenbezogene Teil der Diskussion beendet werden kann", so Frank Kupfer vor dem Plenum. Er dankte Ministerpräsident Tillich für das Verhandlungsergebnis, dass die ostdeutschen Bundesländer im Ergebnis vergleichsweise gut berücksichtigt. Das Signal dieser Einigung müssen nun den Bund erreichen.

Im Wesentlichen solle der Länderfinanzausgleich und der bisherige Umsatzsteuervorwegausgleich zu einem Basisausgleich aus der Umsatzsteuer verschmolzen werden. Die kommunale Finanzkraft wird künftig zu 75 Prozent statt bisher zu 64 Prozent im Ausgleichssystem berücksichtigt. Der Bund soll ergänzend Ländern mit finanzschwachen Kommunen Gemeindefinanzkraft-Zuweisungen in Höhe von circa 1,5 Milliarden Euro zahlen. Es sei bemerkenswert, dass sich alle 16 Bundesländer auf einen Vorschlag einigen konnten, lobt Kupfer. „Zwar waren die Mittel, mit denen teilungsbedingter Sonderlasten beseitigt werden sollen, von vornherein auf ein Auslaufen im Jahr 2020 konzipiert, der Vorschlage sieht aber nun vor, dass entgegen dieser bisherigen Konzeption die letzte Rate im Jahr2019 im Verteilungssystem für Sachsen erhalten bleibt – rund 550 Millionen Euro im Jahr", so der CDU-Fraktionsvorsitzende. Dennoch bleibe die schwache Steuerkraft Sachsens ein Problem.

Kritik übt Kupfer an der Möglichkeit, dass die Schuldenländer künftig vom besseren Rating des Bundes durch gemeinsame Anleihen profitieren könnten und nach außen alle gemeinsam haften sollen: „Im Klartext heißt das: Wer schlecht wirtschaftet und deshalb vom Finanzmarkt mit einer schlechteren Bonität ‚bestraft' wird, zahlt diese ‚Strafe' künftig nicht mehr. Im Ergebnis bedeutet das, dass die Folgen der Verschuldung einem Teil vergemeinschaftet werden können. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir uns bereits in der Vergangenheit gegen die Vergemeinschaftung von Schulden, egal ob auf EU-Ebene oder in Deutschland, ausgesprochen." Die Überwachung der Schuldenbremse durch den Stabilitätsrat, der künftig mit weiteren Kompetenzen ausgestattet werden soll, sei deshalb ein wichtiges Element.