„Sachsens Verwaltung ist stark und gut aufgestellt! Aber darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Denn nur wer gestaltet, macht sich fest für die Zukunft und den Wettbewerb. Die organisatorische Anpassung der sächsischen Verwaltung an die Anforderungen der Zukunft, beispielsweise für die zeitgemäße Kommunikation der sächsischen Verwaltung mit den Bürgern und das flächendeckende Angebot von Verwaltungsdiensten erfordert aber auch tief greifende und zum Teil schmerzliche Eingriffe. Das haben wir beim Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen gemerkt. Dennoch, bei aller Kritik an diesem Projekt: Wir haben mit diesem Gesetz die Voraussetzungen geschaffen, um erstens: der demografischen Entwicklung zu entsprechen, zweitens: auf die sich ändernden Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Bürgern und Verwaltung zu reagieren sowie drittens: den finanziellen Möglichkeiten mit Blick auf den auslaufenden Solidarpakt II und die deutliche Abschmelzung von EU-Fördermitteln Rechnung zu tragen. Gleichzeitig haben wir es geschafft eine räumlich ausgewogene Struktur-und Regionalpolitik im Auge zu behalten, die auch eine flächendeckende Präsenz sowohl der Verwaltung als auch der Justiz ermöglicht."

Marko Schiemann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, ergänzt: „Wir brauchen eine fachlich starke, motivierte und effizient arbeitende Verwaltung und Justiz. Diese ist gleichzeitig ein wichtiger Standortfaktor für die positive wirtschaftliche Weiterentwicklung des Freistaates. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsverwaltung und des gesamten öffentlichen Diensts haben einen wesentlichen Anteil an der positiven Entwicklung des Landes in den vergangenen 24 Jahren. Deshalb müssen wir auch künftig fähige, motivierte und verlässliche Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst gewinnen. Dazu brauchen wir ein Personalentwicklungskonzept für Verwaltung und Justiz. Nur so werden wir die demografische Entwicklung in Sachsen meistern."