Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Hartmann: "Die Staatsregierung hat jetzt einen im Grundsatz guten Entwurf vorgelegt. Wir hoffen, dass der Referentenentwurf zügig beraten und an den Landtag überwiesen wird."

"Uns fehlen jedoch wichtige Punkte, die bisher am Koalitionspartner gescheitert sind: die Online-Durchsuchung, die sogenannte Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) und die Bodycam für unsere Beamten. Alles Maßnahmen, die in einigen anderen Bundesländern schon längst möglich sind!"

"Jetzt werden die Gewerkschaften der Polizei von der Staatsregierung angehört. Ihre Expertenmeinung aus der Praxis ist wichtig. Die noch fehlenden Befugnisse für unsere Polizei können so vielleicht noch in das Gesetz kommen. Wir werden als CDU-Fraktion jedenfalls dafür kämpfen", so Hartmann.

"Die letzte große Novelle des sächsischen Polizeigesetzes gab es im Jahr 1999. Seitdem wurde das Gesetz nur angepasst oder ergänzt. Ein neues Polizeigesetz ist eines der zentralen innenpolitische Themen dieser Legislaturperiode. Eine Novellierung nach 19 Jahre ist notwendig, damit die Polizei auf eine sich verändernde Gefahrenlage erfolgreich reagieren kann", so Oliver Fritzsche, stellvertretender Vorsitzende des Innenausschusses im Sächsischen Landtag.

   

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