Der Sächsische Innenminister stellte dazu die Inhalte vor. Ab dem 1. Juli können die Zuschüsse sowohl von Mietern als auch Wohnungseigentümern, die den Wohnraum selbst nutzen, beantragt werden, um diesen barrierearm zu gestalten. Dafür können Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Fördermittel von bis zu 8.000 Euro erhalten, Rollstuhlfahrer bis zu 20.000 Euro. Bezuschusst werden 80 Prozent der förderfähigen Umbaukosten.

„Mit der jetzt verabschiedeten Förderrichtlinie stärken wir die Selbstbestimmung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Menschen mit Behinderungen und ermöglichen es ihnen, auch weiterhin ihre bisherige Wohnumgebung zu nutzen. Dies erhöht die Lebensqualität der Menschen enorm und hilft gerade unseren älteren Mitbürgern so lange als möglich in ihrem vertrauten Wohnumfeld zu bleiben", so Oliver Fritzsche, Landtagsabgeordneter und Sprecher für Wohnungs- Städtebau der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag.

   

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