Der Sächsische Landtag hat gestern ein modernisiertes Bauordnungsrecht für Sachsen beschlossen. Ein Schwerpunkt dabei ist der verpflichtende Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten.

Dazu sagte Oliver Fritzsche, Sprecher für Wohnungs- und Städtebau sowie Landesentwicklung der CDU-Landtagsfraktion vor dem Plenum: „Mit den heute verabschiedeten Änderungen haben wir jetzt für Sachsen ein modernes Bauordnungsrecht geschaffen und haben wichtige Vereinbarungen unseres Koalitionsvertrages umgesetzt. Neben Anpassungen an die Musterbauordnung und Erleichterungen unter anderem bei der Nachbarbeteiligung ist für uns der nun verpflichtende Einbau von Rauchwarnmeldern für Neubauten ein ganz wichtiger Punkt."

Fritzsche weist darauf hin, dass jedes Jahr bundesweit rund 600 Menschen tödlich durch Brände vor allem in ihren Wohnungen verunglücken und davon 90 Prozent an einer Rauchvergiftung sterben. Rauchwarnmelder haben daher eine lebensrettende Funktion.

„Deshalb verbessern wir ab dem 1. Januar 2016 im Freistaat die Sicherheit in Neubauten und schreiben dort die Installation von Rauchmeldern verbindlich vor", so Fritzsche weiter. Zugleich weist er darauf hin, dass diese neuen Regelungen nicht für Bestandsbauten zum Tragen kommen, da im Bauordnungsrecht der Grundsatz des passiven Bestandschutzes gelte. Daher bleibe es weiter in der Verantwortung des Eigentümers und Mieters, zur eigenen Sicherheit Rauchwarnmelder zu installieren.

   

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