Zur aktuellen Landtagsdebatte "Gelebte Meinungs- und Versammlungsfreiheit 25 Jahre nach der friedlichen Revolution" erklärt Marko Schiemann, Mitglied im Arbeitskreis „Verfassung und Recht“ der CDU-Landtagsfraktion:
„Zwei der wichtigsten Errungenschaften für uns Ostdeutsche vom Herbst 1989 sind die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie der Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Beides gehört für mich zusammen. Das bedeutet, jeder darf sich öffentlich äußern, solange er die Würde anderer Menschen nicht verletzt. Dazu gehören auch die Meinungen, die nicht jedem von uns gefallen. Das ist der große Unterschied zu der Zeit vor 1989. Dieses hohe Gut der Meinungs-und Versammlungsfreiheit müssen wir verteidigen. Egal ob in Leipzig, München, Ostfriesland oder Dresden. Selbstverständlich machen die Menschen von ihrem Versammlungsrecht gebrauch. Und natürlich muss die Politik diesen Menschen Antworten geben. Wie müssen in unserer heutigen demokratischen Gesellschaft immer den Kompromiss suchen.“
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Christian Hartmann ergänzt:
„Der Unterschied zwischen dem Unrechtsstaat DDR und unserer heutigen Demokratie ist, dass sich der Staat heute auf einen Diskurs mit seinen Bürgerinnen und Bürgern einlässt und unterschiedliche Meinungen zulässt und nicht wir vor 25 Jahren mit Repressionen reagiert. Aufgabe des Staates ist es heute aber auch, das Meinungs-und Versammlungsrecht zu schützen. Sitzblockaden sind nicht wie von den Linken verniedlichte „sitzende Veranstaltungen“, sondern ein Verstoß gegen geltendes Recht. Wer das Versammlungsrecht anderer einschränkt, muss mit juristischen Konsequenzen rechnen. Wir sagen ganz klar: nein zu Blockaden und Gewalt und ja zu einer friedlich gelebten Protestkultur!“