(Dresden, 26. April 2018) Heute hat der Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition die Änderung des Kommunalinvestionsförderungsgesetzes beschlossen.
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jens Michel: „Wir geben mit diesem Gesetz nicht nur 177,9 Mio. Euro Bundesmittel für Schulhausbau in den finanzschwachen Kommunen frei. Wir packen auch noch einmal 10 Prozent Landesmittel oben drauf – also 17,8 Mio. Euro! Der Vollständigkeit halber sei noch ergänzt, dass wir auch die mit 5 Mio. Euro veranschlagten Fördervollzugskosten für das Programm übernehmen."
„In Summe geben wir heute also über 200 Millionen Euro frei. Diese werden auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach den Schülerzahlen aufgeteilt! Wir passen unsere Landesgesetze zügig an, damit die zusätzlichen Bundesmittel zielgerichtet von unseren Kommunen in die Infrastruktur investiert werden können", so Michel.
Hintergrund
Der Bund änderte am 14. August 2017 das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG). Den Ländern werden insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen und zur Förderung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden zur Verfügung gestellt. Auf Sachsen entfallen rund 177,9 Mio. Euro. In Sachsen sollen die Mittel über den Fonds „Brücken in die Zukunft" ausgereicht werden. Dazu sind dazu landesgesetzliche Anpassungen erforderlich.