(Dresden, 15. März 2017) Heute lehnte der Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition einen Antrag der Grünen zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten ab.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Hartmann: „Die namentliche Kennzeichnung unserer Polizisten nicht erforderlich. Die übergroße Mehrheit der Bevölkerung hat zu Recht Vertrauen in ihre Arbeit. Außerdem sind die bestehenden Regelungen ausreichend: der Polizeibeamte muss auf Verlangen seinen Namen nennen und seinen Dienstausweis zeigen."

Im Übrigen gibt es schon heute bereits für sogenannte geschlossene Einheiten der Bereitschaftspolizei und in den Aufrufhundertschaften der Polizeidirektionen eine Verpflichtung zur Kennzeichnung. „Es werden Symbole wie auch Kombinationen aus Buchstaben und Ziffern verwendet, welche die Zugehörigkeit zu den Einsatzeinheiten nachvollziehbar macht. Durch diese Kennzeichnung ist jeder Einsatzbeamte in einem geschlossenen Einsatz identifizierbar", so Hartmann.

Der CDU-Innenpolitiker erklärt: „Anstatt unsere Polizisten an den Pranger zu stellen, sollten die Grünen sich lieber Gedanken machen, wie wir die Beamten vor den ständig steigenden Übergriffen auf sie schützen. Gewalt und Aggression gegenüber Polizisten hat zugenommen. Diese einzudämmen, ist das eigentliche Thema. Dazu gehört auch, sich zum Beispiel klar von Antifa-Aufrufen in Leipzig zu distanzieren, die das Ziel haben, die Arbeit der Polizei massiv zu erschweren."

   

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