(Dresden, 13. Dezember 2016) Heute hat der Landtag einstimmig das von der Staatsregierung vorgelegte Ausführungsgesetz zum Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren beschlossen. Darin soll vor allem geregelt werden, wer künftig in der psychosozialen Prozessbegleitung tätig werden kann.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler, sagt dazu: „CDU und SPD lösen mit diesem Ausführungsgesetz ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Die Beratung für Opfer von Straftaten wird ausgebaut und sie werden vor, während und nach dem Strafverfahren unterstützt. Opfer, die als Zeugen aussagen müssen, werden so entlastet."

„Für Opfer bestimmter Straftaten, insbesondere von Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, soll die Betreuung künftig kostenneutral angeboten werden. Wichtig ist dabei, dass Prozessbegleiter über ausreichende Praxis in der Opferberatung verfügen", sagt Modschiedler.

Der CDU-Rechtsexperte betont: „Wir können in Sachsen auf ein gut ausgebautes und mit sehr hoher Qualität arbeitendes Netzwerk von Opferberatungsstellen blicken. Die professionelle Arbeit der auch ehrenamtlich tätigen Bürger in den Opferhilfevereinen verpflichtet uns zum Dank."

Hintergrund
Ein sächsisches Ausführungsgesetz wurde nach dem 3. Opferrechtsreformgesetz des Bundes nötig, das die Einzelregelungen zur Prozessbegleitung den Ländern überlässt. Bei der psychosozialen Prozessbegleitung handelt es sich um eine nichtrechtliche Begleitung. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren, um die individuelle Belastung der Kriminalitätsopfer zu reduzieren.

   

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