In seiner Sitzung am 1. Februar 2017 beschloss der Sächsische Landtag das „Vierte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen“. Dieses regelt die Bildungsempfehlung neu und schafft so rechtzeitig Rechtssicherheit für Schüler, Eltern und Lehrer.

Dazu sagt der schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, Lothar Bienst: „ Mit dem heute beschlossenen  Gesetz schaffen wir Sicherheit für Eltern und Lehrer, nicht zuletzt für die Schüler der 4. Klassen an den Grundschulen. Dort werden zurzeit die Bildungsempfehlungen erstellt. Deshalb war diese Regelung außerhalb der momentan stattfindenden Überarbeitung des Schulgesetzes erforderlich.“
 
„Mit dieser Gesetzesvorlage zeigen wir, dass wir nach wie vor am hohen Anspruchsniveau beim Zugang an das Gymnasium festhalten. Das Gymnasium ist darauf zugeschnitten, leistungsstarke Schüler gezielt zu fördern und auf  den Besuch der Universität oder das Erlernen anspruchsvoller Berufe vorzubereiten. Schüler mit guten Leistungsvoraussetzungen und Schüler denen das Lernen eben noch nicht so leicht fällt, erhalten die schulische Empfehlung, ihren Bildungsweg an unseren bewährten Oberschulen fortzusetzen.“, betont Bienst.

Die Koalition verankert mit dem Gesetz das verfassungsrechtlich verbriefte Recht der Eltern zur Wahl des weiteren Bildungsweges. Bienst: „Die Bildungsempfehlung erhält einen orientierenden Charakter. Notwendige Kriterien dazu sind nunmehr gesetzlich geregelt. Und Eltern können trotzdem weiterhin auf das bewährte Mittel der Bildungsempfehlung vertrauen, das ihnen eine gute Einschätzung der schulischen Leistungsfähigkeit ihres Kindes gibt!“                        

   

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