Innenminister Markus Ulbig hat heute eine neue Förderrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung vorgestellt, die auch für die Sozialarbeit in städtischen Quartieren mit Flüchtlingsunterkünften genutzt werden kann. Insgesamt stehen dafür in der Förderperiode von 2014 bis 2020 rund 30 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu erklärt Oliver Fritzsche, Sprecher für Wohnungs- und Städtebau sowie Landesentwicklung in der CDU-Landtagsfraktion: „Für viele Kommunen in Sachsen ist derzeit die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sowie Asylbewerbern die größte Herausforderung. Deshalb ist es richtig, die Förderrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung für Projekte zur sozialen und stadtteilbezogenen Integration von Menschen auch auf die Förderung der Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen auszuweiten.
Die erfolgreiche Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen ist nicht nur für die Menschen, die zu uns kommen wichtig, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Gemeinsame, auf die Besonderheiten der einzelnen Stadtteile ausgerichtete Projekte helfen Vorurteile abzubauen und erleichtern das tägliche Zusammenleben. Ich hoffe, dass durch die zusätzliche staatliche Unterstützung möglichst viele Ideen für neue Stadtteilprojekte entstehen und ich kann nur alle Kommunen auffordern, von der Förderrichtlinie Gebrauch zu machen.“
Die neue Förderrichtlinie tritt mit der Veröffentlichung in den sächsischen Amtsblättern Ende dieses Monats in Kraft.