Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der Sächsische Landtag die Wiedereinführung des Sächsischen Wachpolizeidienstes. Damit folgte er einer Gesetzesinitiative von CDU und SPD. Die Wachpolizei kann ab Anfang 2016 aufgebaut werden.
„Mit der befristeten Wiedereinführung des Sächsischen Wachpolizeidienstes schafft die Koalition die Voraussetzungen für eine kurzfristige Entlastung der sächsischen Polizei herbei", so Christian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Die insgesamt 550 Angehörigen der Wachpolizei, eingestellt für zwei Jahr in der Entgeldstufe 6, sollen die Polizeivollzugsbeamten beim Objektschutz und in der Personenbewachung unterstützen. Die gestaffelte dreimonatige Ausbildung soll bereits ab Anfang 2016 beginnen.
„Das Aufgabenspektrum und die Einsatzbelastung der sächsischen Polizei haben sich im vergangenen Jahr deutlich erweitert. Neben einer Vielzahl von Einsätzen im grenznahen Raum und der Absicherung einer gestiegenen Anzahl von Demonstrationen fordern die Gewährleistung der Sicherheit vor, in und um Asylunterkünfte sowie der Vollzug des Asylrechts unsere Polizeibeamten in besonderem Maße", so Hartmann.
Der CDU-Innenpolitiker sieht in der Wachpolizei auch einen Baustein in der Nachwuchsgewinnung für Sachsens Polizei: „Wer sich innerhalb der zwei Jahre im Wachpolizeidienst bewährt, wird gute Chancen haben, sich weiter zu qualifizieren und als Beamter in den Mittleren Polizeivollzugsdienst übernommen zu werden." Unabhängig davon müsse nach dem vorgelegten Evaluationsbericht zum Personalstand der sächsischen Polizei womöglich bereits im kommenden Jahr der Einstellungskorridor von derzeit 400 auf 550 Polizeianwärter erhöht werden. Ziel werde es sein, den Personalstand bei Polizei von 13.000 auf 14.000 Stellen anzuheben.