(Dresden, 18. September 2018). Heute beschloss das Kabinett den Regierungsentwurf zum neuen Sächsischen Polizeigesetz.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Hartmann: „Die heutige Entscheidung stärkt die Sicherheit in Sachsen. Wir werden diesen guten Entwurf nun im Landtag beraten, um die polizeilichen Befugnisse zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung von Straftaten noch weiter zu verbessern."

„Für uns als CDU sind dabei zwei Dinge zentral: Zum einen wollen wir den Einsatz von BodyCams in der Sächsischen Polizei noch gesetzlich verankern. Nicht zuletzt haben die jüngsten Ereignisse deutlich gezeigt, dass der Einsatz von Körperkameras zur Beweismittelsicherung immer notwendiger wird. Zudem ist es nur schwer vermittelbar, wenn BodyCams in allen anderen Bundesländern eingesetzt werden können – nur in Sachsen nicht!"

„Zum zweiten brauchen wir schlagkräftige Instrumente wie die „Online-Durchsuchung" und Quellen-TKÜ. Nur so kann unsere Polizei mit den Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität und der Cyberkriminalität Schritt halten und den meist international agierenden Tätern auf die Spur kommen."

„Sicherheit ist heute eine komplexe staatliche Aufgabe, die moderne polizeiliche Befugnisse geradezu notwendig macht," betont CDU-Innenpolitiker Hartmann.

   

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