Sachsen soll künftig keine Grund- und Oberschulen im ländlichen Raum mehr schließen. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP mit dem Titel: "Sicherung eines qualitativ hochwertigen öffentlichen Schulsystems im ländlichen Raum" hat der Sächsische Landtag am vergangenen Mittwoch mehrheitlich beschlossen. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Lothar Bienst:„Die demografische Entwicklung in Sachsen nach der friedlichen Revolution mit einer Halbierung der Schülerzahlen hat in den vergangenen Jahren Schulschließungen unumgänglich gemacht. Das war ein schmerzlicher aber notwendiger Prozess. Heute brauchen wir neue und flexible Modelle, um insbesondere den Menschen im ländlichen Raum alle Bildungschancen zu erhalten. Mit dem bereits von der Staatsregierung vorgestellten „Konzept zur Sicherung von Schulen im ländlichen Raum“ und unserem heutigen Antrag wird nicht nur eine Priorität der CDU-Bildungspolitik umgesetzt, sondern der Freistaat geht damit einen entscheidenden Schritt im Interesse der Erhaltung der notwendigen sozialen und Bildungsinfrastruktur in den ländlichen Regionen des Freistaates. Die Fortsetzung des Moratoriums unter Einbeziehung der Grundschulen ist aber nur ein erster Schritt und als Vorstufe für eine anstehende Änderung des sächsischen Schulgesetzes zu verstehen. Diese Gesetzesänderung ist allerdings umfassend vorzubereiten und kann deshalb erst in der neuen Legislaturperiode erfolgen. Eine kurzfristige Änderung des Schulgesetzes ist nicht sinnvoll und wird von uns abgelehnt.

Der CDU-Abgeordnete und Mitglied des Arbeitskreises „Schule und Sport“ Patrick Schreiber ergänzt:„Sachsen ist in den vergangenen 23 Jahren immer gut damit gefahren, das Schulgesetz nicht überhastet, sondern behutsam anzupassen. Beständigkeit ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Schulpolitik. Das sehr gute Abschneiden sächsischer Schülerinnen und Schüler bei sämtlichen Leistungsvergleichen bestätigt diese Verfahrensweise. Deshalb ist bei einer Schulgesetzänderung Genauigkeit statt Schnelligkeit gefragt und ein großes parlamentarisches Beteiligungsverfahren notwendig. Im Rahmen einer Gesetzesnovelle sind beispielsweise auch Fragen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Klarstellung der Lernmittelfreiheit sowie die Einführung der sächsischen Oberschule im Schulgesetz zu diskutieren und zu regeln.“

   

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