(Dresden, 1. Februar 2019) In dieser Woche beschloss der Sächsische Landtag gesetzliche Änderungen beim Abfallrecht und Bodenschutz.

Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Hippold: "Die nachhaltige Bewirtschaftung der Umwelt und besonders der Böden ist eine wichtige Grundlage für unser Leben. Deshalb sind für uns als CDU das Abfallrecht und der Bodenschutz schon immer wichtige Kernanliegen. Mit den beschlossenen Änderungen haben wir unser bewährtes Gesetz aus dem Jahr 1991 an aktuelle Herausforderungen angepasst."

"So verpflichten wir zum Beispiel die Kommunen und Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, wild lagernde Abfälle auf tatsächlich und rechtlich frei zugänglichen Flächen zusammenzutragen und bereitzustellen, wenn kein Verantwortlicher, Besitzer oder Erzeuger herangezogen werden kann. Damit schaffen wir hier eine klare Zuständigkeit", erklärt Hippold.

Der CDU-Umweltpolitiker betont: "Fest steht aber auch: Bei der Verwendung von Recyclingbaustoffen für öffentliche Baumaßnahmen haben wir in Sachsen und deutschlandweit noch ein erhebliches Potenzial. Es ist mir daher ein persönliches Anliegen, dass wir hier in Zukunft einen anderen, einen neuen Weg gehen und unsere Rohstoffe noch sparsamer einsetzen. Deshalb verpflichten wir jetzt die öffentliche Hand gesetzlich, bei der Planung von Baumaßnahmen und bei der Materialbeschaffung, Recyclingbaustoffe bei gleichen technischen Eigenschaften stärker zu berücksichtigen. Damit haben wir in Sachsen einen Paradigmenwechsel eingeleitet und stärken den Recyclinggedanken!"

   

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