(11. Dezember 2018) Heute beschloss der Sächsische Landtag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen mit einer Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes (SächsPRG). Damit erhalten kleine Kabelanbieter in Sachsen die Chance, noch bis spätestens zum Jahr 2025 analoge Radiosignale über Kabel zu senden.

Dazu sagt die medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Aline Fiedler: "Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir für ein spezifisches, aber keinesfalls lapidares Problem eine gute Lösung. Wir erhalten einerseits weiterhin die notwendige Offenheit Sachsens für die Digitalisierung und geben andererseits kleinen Kabelanlagenbetreibern eine Übergangsfrist für die analoge Signalverbreitung von Hörfunk."

Die CDU-Medienpolitikerin Fiedler weiter: "Zweifelsfrei steht fest: Mit der Beendigung der analogen Kabelübertragung von Hörfunk wird es möglich, diese Frequenzbereiche für das schnelle Internet zu nutzen. Unsere sächsische Wirtschaft benötigt diese Bereiche künftig in Größenordnungen für die Übertragung großer Datenmengen, beispielsweise für innovative Anwendungen in der Logistik, der Land- und Energiewirtschaft oder auch im Gesundheitsbereich für die Telemedizin. Die Vorteile der Digitalisierung können somit für unseren Freistaat noch verstärk werden."

"Andererseits sind die über 600 Kabelnetzbetreiber Teil der besonderen und eigenen Geschichte der neuen Bundesländer. Gerade in Sachsen stehen sie für Vielfalt in der Medienlandschaft und versorgen seit Jahrzehnten viele Haushalte gerade im ländlichen Raum mit TV und Radio. Deshalb haben wir für diese Kabelgemeinschaften jetzt eine Ausnahmeregelung getroffen. Wollen sie davon bis Ende 2020 bzw. 2025 profitieren, müssen sie jetzt eigene Konzepte für die Digitalisierung ihrer Angebote entwickeln. Mit der Verlängerung des Abschaltdatums reagieren wir speziell auf ihre Möglichkeiten", so Fiedler.

   

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