(Dresden, 15. November 2017) CDU und SPD brachten gestern ihren Gesetzentwurf zur Novellierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes in den Landtag ein. Damit setzen beide Fraktionen eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrages um.
Dazu erklärt die kulturpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Aline Fiedler: „Das Sächsische Kulturraumgesetz ist bundesweit ein einmaliges Erfolgsmodell, das wesentlich zur Sicherung der vielfältigen Kulturlandschaft in ganz Sachsen beiträgt. Mit unserer Novelle entwickeln wir es jetzt gezielt weiter und passen es an neue Erfordernisse an. Neben den erhöhten jährlichen Kulturraummitteln von 94,7 Mio. € haben wir jetzt auch die Förderung der Kulturellen Bildung als Aufgabenbereich der Kulturräume gesetzlich festgeschrieben. Kulturelle Bildung trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei und ist eine grundlegende Voraussetzung, um vor allem Kindern und Jugendlichen in allen Regionen Sachsens den Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen."
Weiterhin greift der Gesetzentwurf Vorschläge aus dem Evaluierungsbericht der Staatsregierung zur veränderten Besetzung der Kulturbeiräte sowie zur Organisation der Kulturraumsekretariate auf. „Mit diesen neuen Regelungen machen wir die Organisation effizienter und nehmen die Meinung und Ideen der Engagierten vor Ort auf. So modifizieren wir u. a. die Möglichkeit eines freiwilligen Beitritts zu einem Kulturraum. Und auch das Vergabeverfahren für die Struktur- und Investitionsmittel wird mit Blick auf eine längerfristige Entwicklung der Kulturräume neu festgeschrieben", betont die CDU-Kulturpolitikerin Fiedler.
Die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hanka Kliese, sagt: „Die sächsischen Kulturräume brauchen dringend Planungssicherheit, um zum Beispiel Bibliotheken, Museen oder soziokulturelle Begegnungsstätten für die Menschen vor Ort offen zu halten. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU erneut dafür gesorgt, dass die Gelder für unsere Kulturräume erhöht werden. Damit diese Mittel in Höhe von jährlich 94,7 Mio. € dauerhaft zur Verfügung stehen, werden sie nun gesetzlich festgeschrieben. Zudem wollen wir regeln, dass die Finanzierung alle vier Jahre überprüft wird."
„Die Kultur in Sachsen ist auf einem hohen Niveau finanziert", so Kliese weiter. „Dennoch sehen wir Probleme - etwa bei der Finanzierung von Orchestern im ländlichen Raum -, denen wir uns stellen wollen. Nicht für alle Probleme liegt die Lösung im Kulturraumgesetz. Deshalb setzen wir auf einen intensiven Dialog mit kommunalen Verantwortungsträgern und Kultureinrichtungen vor Ort. Eine stabile kulturelle Infrastruktur ist unerlässlich für den sozialen Zusammenhalt und für ein weltoffenes Sachsen."
Hintergrund
Das Sächsische Kulturraumgesetz gibt es seit 1994. Es regelt in einer bundesweit einmaligen Form die Finanzierung von Kultur in den Regionen als eine solidarische Finanzierung zwischen Land und kommunaler Ebene. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich derzeit mit 94,7 Mio. € jährlich an den kommunalen Kulturausgaben.
Das Sächsische Kulturraumgesetz vom 18. August 2008 verpflichtet mit § 9 SächsKRG die Staatsregierung, in einem Turnus von sieben Jahren, erstmals zum 31. Dezember 2015, eine Evaluation des Gesetzes durchzuführen. Der erste Evaluationsbericht (Drs 6/3243) bestätigt, dass sich das Sächsische Kulturraumgesetz als kulturpolitisches Förderinstrument zum Erhalt, zur Entwicklung und Entfaltung einer vielseitigen und dichten Kulturlandschaft in den urbanen (Dresden, Leipzig, Chemnitz) und den fünf ländlichen Kulturräumen bewährt hat.
Der Kulturausschuss des Sächsischen Landtages wird sich voraussichtlich im Januar 2018 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit der vorliegenden Novelle der Koalitionsfraktionen zum Sächsischen Kulturraumgesetz beschäftigen. Darüber hinaus sollen Hinweise und Anregungen des Evaluierungsberichtes zu Verfahrensfragen, beispielsweise innerhalb der Kulturraumverordnung, auch mittels eines geplanten Entschließungsantrages aufgegriffen werden.