Mit der Hochschulfinanzierung hat sich der Sächsische Landtag am vergangenen Freitag in einer aktuellen Debatte beschäftigt.

"Hochschulen brauchen in der Tat Freiheit, weshalb wir bereits in der letzten Legislaturperiode das Hochschulfreiheitsgesetz verabschiedet haben", erklärt Dr. Stephan Meyer, Mitglied des Arbeitskreises für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien der CDU-Landtagsfraktion. Meyer verweist auf die Drei-Säulen-Finanzierung, die auf der Grundfinanzierung (90 Prozent), dem Leistungsbudget nach Hochschultypen (sechs Prozent) und dem Innovationsbudget mit Initiativbudget (je zwei Prozent) basiert. "Weil die langfristige Förderung der Hochschulen und deren finanzielle Planungssicherheit von großer Wichtigkeit sein, ist es notwendig, langfristige Hochschulentwicklungspläne bis in das Jahr 2025 fortfortzuschreiben", so Meyer.

Der Hochschulpolitiker verweist auf die Vielschichtigkeit der Hochschulfinanzierung. So ist seit diesem Jahr mit Änderung des Artikels 91b Absatz 1 des Grundgesetzes auch eine langfristige Förderung von Hochschulen, einzelnen Instituten und Institutsverbünden möglich. Außerdem unterstützt der Bund die sächsischen Hochschulen im Rahmen des Hochschulpaktes mit einer halben Milliarde Euro zwischen 2015 bis 2020. Zusätzlich fließen über Exzellenzinitiative des Bundes bis zum Jahr 2017 250 Millionen Euro in die Zukunftskonzepte für eine Gesamtuniversität. Als eines der wenigen Bundesländer lässt Sachsen die frei werdenden BaföG-Mittel vollständig – 57 Millionen Euro – dem Bildungsbereich zukommen und weist diese transparent separat aus.

Der weit überwiegende Teil der Hochschulfinanzierung sei im Grundbudget verankert und wird im Rahmen der Hochschulautonomie von den Hochschulen eingesetzt. "Wir brauchen aber auch eine Zweckbindung für Aufgaben, die uns politisch wichtig sind: Sei es die Verbesserung der Bedingungen von Menschen mit Behinderungen, sei es die Nachwuchsförderung oder auch Ansätze der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen des Initiativbudgets", so der CDU-Politiker. Auch das transparente Ausweisen von Bundesmitteln sei wichtig wichtig, um auch deutlich zu machen, wie dieses Mittel im Freistaat Sachsen wirkungsvoll eingesetzt werden.

Meyer betont die Bedeutung von Drittmitteln für die Hochschulen: "Wir brauchen für den Bereich Innovation und Forschung mehr private Mittel und ein stärkeres Engagement der Wirtschaft. Dieser Topf muss künftig größer werden, um den sich verkleinernden Töpfen im EFRE- und ESF-Bereich Rechnung zu tragen."

Oliver Fritzsche, Sprecher für Wohnungs- und Städtebau sowie Landesentwicklung der Fraktion ergänzt: "Hervorzuheben sind auch die vielfältigen baulichen Investitionen in die sächsische Hochschullandschaft. Allein im Doppelhaushalt 2015/2016 stehen 288 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung. Diese werde in über 100 Neubau- und Sanierungsobjekte fließen. Die Hochschulbauten sind an ihren Standorten wichtige Bausteine der Entwicklung und prägen das Bild der jeweiligen Stadt."

   

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