Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer gestrigen Sitzung den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung beschlossen. Dieses sieht vor, das Bauordnungsrecht zu aktualisieren und die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 umzusetzen. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht.
Dazu erklärt Oliver Fritzsche, Sprecher für Wohnungs- und Städtebau der CDU-Landtagsfraktion: „Der Gesetzentwurf der Staatsregierung greift Forderungen des Koalitionsvertrages auf, in dem sich CDU und SPD dazu bekannt haben, das Sächsische Baurecht zu novellieren. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Neubauten ab dem 1. Januar 2016 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Dies soll einen deutlichen Beitrag zur Sicherheit der Anwohner leisten. Uns ist es jedoch ebenso wichtig, dass auch Eigentümer und Bewohner von Bestandsbauten freiwillig für kleines Geld mit der Anschaffung von Rauchwarnmeldern in ihre Sicherheit investieren.
Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle vor, die Stellplatzpflicht zu kommunalisieren. Das heißt, dass Gemeinden in Zukunft selbst satzungsrechtliche Regelungen zu Stellplätzen, Garagen und Fahrradstellflächen treffen können. Außerdem sollen in der Bauordnung bürokratische Hürden abgebaut und Verwaltungsvorgänge verschlankt werden.
Wir werden uns nun im Sächsischen Landtag intensiv mit dem Gesetzentwurf des Sächsischen Innenministeriums befassen und streben eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr an."