(Dresden, 27. September 2017) Heute hat der Landtag eine Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes beschlossen. Damit können sächsische Hochschulen am Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses teilnehmen.

Dazu sagt die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Aline Fiedler: „Hochschulen stehen in einem dynamischen Wettbewerb um die besten Köpfe. Damit Sachsen Schritt halten kann, haben wir heute dem Gesetzesvorschlag zugestimmt. Die jetzt möglichen sogenannten Tenure-Track-Professuren sind ein eigenständiger Karriereweg für Nachwuchswissenschaftler. Er eröffnet jungen Wissenschaftlern eine verlässliche und ansprechende Berufsperspektive."

„Die ersten 26 Stellen für Sachsen wurden letzte Woche durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz der Länder genehmigt - 18 für die TU Dresden und 8 für die TU Freiberg. Mit dem Gesetz eröffnen wir die Möglichkeit, die besten Wissenschaftler für diese Plätze zu gewinnen", sagt Fiedler.

Hintergrund
Tenure Track ist ein international etabliertes Verfahren und bedeutet die Chance, nach einer befristeten Bewährungszeit eine Lebenszeitprofessur zu erhalten. Das Bund-Länder Programm Tenure Track eröffnet jungen Wissenschaftlern die Möglichkeit der Förderung für bis zu sechs Jahre, wobei im Falle der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen zweimal ein Jahr Verlängerung gegeben werden kann. Nach Auslaufen der Förderung durch den Bund 2032 ist es an den Ländern, diese zusätzlich eingerichteten Professuren dauerhaft zu finanzieren. Insgesamt 1.000 Stellen will das Bundesprogramm so neu besetzen- Rund 50 Stellen davon stehen den sächsischen Hochschulen zur Verfügung.