(Dresden, 23. März 2022) Heute hat der Sächsische Landtag einen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Coronabewältigungsfondsgesetzes beschlossen.
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Löffler: "Mit der heutigen Gesetzesänderung bleibt der Freistaat bei der laufenden Pandemie-Bekämpfung finanziell weiter handlungsfähig. Gerade mit Blick auf die 4. Welle mussten wir feststellen: Mit der bisher gesetzlich verankerten sogenannten Switch-Klausel kommen wir nicht mehr hin! Deshalb waren wir geradezu gezwungen, den Corona-Bewältigungsfonds umzustrukturieren und den Ausgaberahmen von den bereits ausgeschöpften 15 Prozent auf nunmehr 35 Prozent anzuheben. Damit stehen jetzt zusätzlich weitere 500 Millionen Euro für konkrete Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Schadensvorbeugung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zur Verfügung."
CDU-Finanzpolitiker Löffler betont: "Diese Erhöhung ist auch möglich, weil der coronabedingte Einbruch der Steuereinnahmen für das Land deutlich geringer ausfällt, als zu Pandemie-Beginn befürchtet. Im Sinne einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik ist es dabei für uns als CDU enorm wichtig, dass eine Erweiterung der bereits beschlossenen Gesamtkreditobergrenze für Sachsen von sechs Milliarden Euro hiermit nicht verbunden ist."