(Dresden, 4. Mai 2022) Heute hat der Landtag auf Antrag der Linken über die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe debattiert. Die CDU-Fraktion lehnt dies entschieden ab!
Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher, Martin Modschiedler: „Für die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit. Schon jetzt sind bei verhängten Geldstrafen sowohl Ratenzahlungen als auch die vorübergehende Aussetzung der Zahlung möglich. Zudem können verurteilte Straftäter die Geldstrafe auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln, um auf diesem Weg eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden.“
Der CDU-Politiker betont: „Wir brauchen die Ersatzfreiheitsstrafe als letztes Mittel. Nimmt man dem Staat diese Sanktionsmöglichkeit, führt das zu einer Aushöhlung des Rechtsstaates. Das Strafrecht bliebe ein ‚zahnloser Tiger‘. Es kann nicht sein, dass beispielsweise verurteilte Reichsbürger, die weder Gerichte noch Entscheidungen anerkennen, am Ende sanktionslos davon kommen.“