(Dresden, 27. Mai 2022) Heute hat das Finanzministerium verkündet, dass es eine Einigung mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag über den kommunalen Finanzausgleich der Jahre 2023 und 2024 gibt. Am bewährten Grundsatz einer gleichmäßigen Entwicklung der Einnahmen zwischen den Kommunen und dem Freistaat wird festgehalten. Auf Grundlage der letzten Steuerschätzung erhöht sich die Finanzausgleichsmasse für die Kommunen im Jahr 2023 um gut 460 Mio. Euro auf über 4,1 Mrd. Euro und im Jahr 2024 um weitere gut 455 Mio. Euro auf über 4,5 Mrd. Euro.

Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Löffler: „Es ist gut, dass der Finanzminister mit den kommunalen Spitzenverbänden einen tragfähigen Kompromiss im Rahmen der fiskalischen Spielräume gefunden hat. Die Bildung einer Vorsorgerücklage von 300 Mio. Euro aufgrund der wirtschaftlichen Risiken des Ukraine-Krieges ist gelebte finanzpolitische Solidität. Auch hier ziehen Freistaat und Kommunen am selben Strang und in die gleiche Richtung!“

Und der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rico Anton: „Die Einigung zum Finanzausgleichsgesetz schafft Planungssicherheit für die kommunale Ebene! Die Kommunen und Landkreise sind die Herzkammern unseres Gemeinwesens und für den Freistaat von immenser Bedeutung. Die kommunale Selbstverwaltung lebt davon, dass Landkreise und Kommunen ausreichend Geld für ihre Aufgaben haben. Dabei müssen die freien als auch zweckgebundenen Mittel in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Das ist mit der Einigung gelungen. Besonders erfreulich ist, dass die Mittel für den Straßenbau in das Finanzausgleichsgesetz überführt worden sind und damit ein wichtiger Schritt in Richtung Pauschalierungen gemacht wurde.“

   

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