(Dresden, 23. November 2022) Auf seiner heutigen Sitzung hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages die ersten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Haushaltsentwurf der Staatsregierung für 2023/2024 beschlossen. Zusammen mit den Beschlüssen der Klausurwoche des Haushalts- und Finanzausschusses vom 5. bis 7. Dezember werden sie und alle weiteren Anträge aus den Fachausschüssen Bestandteil der abschließenden Haushaltberatungen des Landtages zur geplanten Plenarabstimmung am 19. und 20. Dezember 2022.

 

Rekordhaushalt

Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Löffler: „Die CDU weiß, dass es die Bürger und Unternehmen sind, die mit ihren Steuern den neuen Haushalt von über 49 Milliarden Euro überhaupt erst möglich machen. Deshalb sehen wir es als unsere Pflicht und Auftrag an, das Geld sinnvoll und verantwortungsbewusst einzusetzen. Dieser Haushalt kann sowohl Krise als auch Zukunft! Und das Ganze ohne die finanzpolitische Stabilität und künftige Generationen mit neuen Schulden zu belasten. Wir setzen das Geld der Steuerzahler bewusst für Investitionen in Sachsens Zukunft ein. Jeder Euro, den wir heute investieren, wird sich morgen für alle Sachsen rentieren! Wir müssen in den nächsten Jahren mit einem Rückgang der Steuereinnahmen rechnen. Sachsen muss daher Ausgabendisziplin walten lassen und somit mit nicht verwendetem Geld die Handlungsfähigkeit von Morgen sichern.“

 

Krisenhilfe

Löffler: „Durch das monatelange Zögern der Bundesregierung ist die Energiekrise bei den Sachsen spürbar angekommen. Viele Bürger und Unternehmer sorgen sich um ihre Zukunft. Damit lassen wir sie nicht allein, sondern kofinanzieren die Hilfspakete des Bundes mit rund 2 Milliarden Euro. Zudem sind 200 Mio. Euro für sächsische Unterstützungsmaßnahmen, für Härtefälle geplant. Mit weiteren rund 200 Mio. Euro haben wir in diesem Haushalt eine Krisenvorsorge geschaffen, mit der wir z.B. Kitas & Schulen, Krankenhäuser, Universitäten und Studentenwerke sowie Kultureinrichtungen unterstützen.“

 

Kommunaler Finanzausgleich

„Wir wissen um die Stärke unserer Kommunen und ihrer Fähigkeit zur Selbstverwaltung. Städte, Gemeinden und Landkreise wissen am besten, wie die Bedürfnisse der Menschen vor Ort sind. Es ist daher eines der zentralen Anliegen der CDU, unsere Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Das erreichen wir, indem wir ihnen eine stabile, planbare und deutlich bessere finanzielle Grundausstattung geben. Jeder dritte Euro des neuen Haushaltes kommt über den Finanzausgleich sowie über Zuweisungen aus Förderprogrammen direkt der kommunalen Ebene zugute. Das sind jährlich rund 8,6 Milliarden Euro. Das gibt den Kommunen den Spielraum, den sie benötigen. Durch die pauschalisierte Überführung der Mittel für den Straßenbau in das Finanzausgleichsgesetz stärken wir die kommunale Selbstverwaltung darüber hinaus.“

   

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