Dresden (25. April 2023) Heute hat Sachsens Innenminister Armin Schuster den Regierungsentwurf für ein neues Gesetz für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vorgestellt. Das sogenannte "Blaulicht-Gesetz" hat das Kabinett von Ministerpräsident Michael Kretschmer zuvor beschlossen. Dafür wurden 60 von insgesamt 74 Paragrafen des bisherigen Gesetzes geändert. Damit soll Sachsen einen modernen und zeitgemäßen Bevölkerungsschutz bekommen.
Dazu sagt die Beauftragte für Brandschutz und Katastrophenschutz der CDU-Fraktion, Kerstin Nicolaus: "Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung werden wichtige Anpassungen im Bereich des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes vorgenommen. Die Erfahrungen der letzten Jahre, vom Grundbetrieb bis zur Bekämpfung der großen Waldbrände im Sommer 2022 sind in dieses Gesetz eingeflossen."
"Wichtig war die Aufnahme der Großschadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle. Für diese Fälle gibt es jetzt klare Regelungen und Zuständigkeiten. Ebenso freut mich, dass die Kinder und Jugendfeuerwehren gesondert aufgeführt sind. Die grundsätzlichen Eintrittsalter von 6 und 9 Jahren sind hier eine gute Richtschnur, lassen aber Spielraum für Einzelfallentscheidungen", sagt die Innenpolitikerin, die selbst Feuerwehrfrau ist.
Nicolaus: "Im Rettungsdienst ist die grundsätzliche Öffnung der Beauftragung für Leistungen der Notfallrettung ohne Vergabeverfahren erfreulich. Damit wird den Gegebenheiten in den Landkreisen besser Rechnung getragen. Ein Novum ist die gesetzliche Regelung für organisierte Erste Hilfe unterhalb des Rettungsdienstes. Mit dieser Aufnahme werden gute Pilotprojekte und Ansätze auf rechtliche stabile Füße gestellt. Ich freue mich darauf, dieses Gesetz in den nächsten Wochen im parlamentarischen Verfahren zu finalisieren."