(Dresden, 26. April 2023) Heute beschloss der Sächsische Landtag das Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Damit soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem gesellschaftlichen Auftrag auch in einer sich verändernden Medienlandschaft nachkommen. Die dafür notwendigen Ressourcen für den Ausbau des digitalen Angebotes sollen u.a. durch eine Reduzierung von Programmangeboten einzelner Sender erfolgen.

Dazu sagt der CDU-Medienpolitiker Oliver Fritzsche: „Wir als CDU-Fraktion stehen zum System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gleichwohl sehen wir einen dringenden Bedarf an grundlegenden Reformen. Das heute beschlossene Gesetz zum neuen Medienänderungsstaatsvertrag setzt die erste Phase der aus unserer Sicht notwendigen Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks um.“

Der CDU-Medienpolitiker betont: „Die Flexibilisierung des Auftrags führt hoffentlich zu einer Verschlankung der Strukturen. Das entspräche einer zentralen CDU-Position zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Reformen? Ja! Abschaffen? Nein. Denn er nimmt eine zentrale Rolle bei der Versorgung der Bürger mit validen und frei zugänglichen Informationen ein, trägt damit wesentlich zu einer unabhängigen Meinungsbildung bei und sichert so auch demokratische Teilhabe.“

„Aus CDU-Sicht ist dieser Staatsvertrag inhaltlich gut, kann aber nur ein Auftakt für den zwingend gebotenen Reformprozess im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein“, appelliert Fritzsche.

   

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