(Dresden, 20. September 2023) Heute beschloss der Sächsische Landtag ein neues Gleichstellungsgesetz für den Freistaat.
Dazu sagt die Beauftragte für Frauen- und Gleichstellungspolitik der CDU-Fraktion, Daniela Kuge: „Das neue Gleichstellungsgesetz stellt die Förderung von Frauen in Sachsen auf konservativ moderne Füße. Zugleich kommt es dem verfassungsrechtlichen Auftrag des Freistaates nach, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. All das sind wichtige Schritte auf dem weiteren Weg, die Chancengleichheit zwischen Frau und Mann im öffentlichen Dienst zu verwirklichen und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.“
Kuge betont: „Im neuen Gleichstellungsgesetz sind uns als CDU einige Punkte besonders wichtig: Mit Blick auf den Fachkräftemangel können wir jetzt noch besser Menschen mobilisieren, die bisher entweder gar nicht oder lediglich in Teilzeit arbeiten, zum Beispiel, weil sie sich um Familienangehörige kümmern. Diese Menschen sind zu einem Großteil Frauen. Daher haben wir ein besonderes Augenmerk auf die bessere Vereinbarkeit des Berufes mit der Familie und der Pflege gelegt. Des Weiteren gibt es nunmehr auch gesetzliche Grundlagen für das mobile Arbeiten und für eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung. Und nicht zuletzt wollen wir mit den neuen modernen Regelungen einen einfacheren Wechsel zurück in die Vollzeit oder den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen.“
„Darüber hinaus hatten wir die Interessen der Kommunen und Landkreise, aber auch der Wirtschaft im Blick: Mit dem neuen Gleichstellungsgesetz vermeiden wir einen unnötigen bürokratischen Mehraufwand und die neuen Regelungen entfalten keine unmittelbare Wirkung auf die Vergabepraxis der öffentlichen Hand. So vermeiden wir beispielsweise, dass ein Handwerksbetrieb keinen öffentlichen Auftrag mehr erhält, weil er zu wenig Frauen beschäftigt. Außerdem nimmt das neue Gesetz Rücksicht auf die Beschlüsse des Rates für deutsche Rechtschreibung: Es sieht keine Gender-Regeln vor. In den Dienstordnungen sollen lediglich männliche und weibliche Bezeichnungen verwendet werden.“, so die CDU-Gleichstellungsbeauftragte.