(Markkleeberg, 26. Juni 2017) Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen zukünftig beim Thema Wohnen stärker unterstützt werden. Dazu tritt ab dem 1. Juli die neue Förderrichtlinie Wohnraumanpassung zur barrierefreien Wohnraumgestaltung in Kraft.

Damit haben sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer, die den Wohnraum selbst nutzen, die Möglichkeit Zuschüsse zu beantragen.

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können Fördermittel von bis zu 8.000 Euro erhalten, bei rollstuhlgerechtem Umbau bis zu 20.000 Euro. Bezuschusst werden 80 Prozent der förderfähigen Umbaukosten.

Die dafür notwendigen Antragsformulare sind ab morgen auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank abrufbar. Mit den Unterlagen müssen die Antragsteller die vorgesehen Beratungsstellen aufsuchen, die die Zuschussfähigkeit der Maßnahme überprüft und ggf. bescheinigt. In einzelnen Fällen besteht die Möglichkeit, diese Prüfung im Wohnraum des Antragstellers durchzuführen.

„Mit dieser Förderrichtlinie stärken wir die Selbstbestimmung der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und ermöglichen es ihnen somit, auch weiterhin ihre bisherige Wohnumgebung nutzen zu können. Dadurch erhöht sich die Wohnqualität der Menschen enorm und hilft insbesondere unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld bleiben zu können", so Oliver Fritzsche.

   

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