(Dresden, 26. September 2024) Heute debattierte der Sächsische Landtag den Abschlussbericht zum 2. Untersuchungsausschuss "Mutmaßlich rechtswidrige Förderpraxis bei Asyl- und Integrationsmaßnahmen im Verantwortungsbereich des SMS“ in der ablaufenden 7. Legislaturperiode.

Dazu sagt der CDU-Obmann für diesen Untersuchungssauschuss, Geert W. Mackenroth: „Die Ergebnisse der Ausschussarbeit lassen sich aus Sicht der CDU-Fraktion und auch der Ausschussmehrheit in einer Überschrift zusammenfassen: Viel Lärm um so gut wie gar nichts!“

„Ja, es ist richtig: Die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hatte Defizite. Der Verwaltungsvollzug war fehlerbehaftet. Zuwendungen mussten zurückgefordert und diverse organisatorische, inhaltliche und personelle Maßnahmen ergriffen werden, um die Mängel zu beseitigen. All dies wussten wir aber bereits lange vor diesem Untersuchungsausschuss – durch die wichtigen Hinweise und dank der verdienstvollen Aufklärung durch den Sächsischen Rechnungshof. Darüber hinaus gehende Erkenntnisse im Sinne von schuldhaftem Verhalten einzelner Amtsträger oder struktureller Unzulänglichkeiten hat unsere Arbeit – und das war absehbar – nicht zu Tage gefördert.“

Mackenroth betont: „Dennoch war unsere Arbeit nicht völlig wertlos. Die Ausschussmehrheit empfiehlt der Staatsregierung u.a., das sächsische Förderrecht insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Die Berichte der Förderkommissionen I und II sollten dafür wieder aus der Schublade geholt werden. Die im Ergebnis schon dort angeregte Entwicklung einer Gesamtförderstrategie für den Freistaat Sachsen mit daraus abgeleiteten ressortbezogenen, dezentralen Fachförderstrategien, mit klarer Konzeptionierung und einer effektiven Erfolgskontrolle wäre idealerweise zeitnah zu realisieren. Und schließlich empfehlen wir zu prüfen, ob Compliance-Regelungen sowie Weiterbildungskonzepte und Ausbildungsordnungen über die bundes- und landesgesetzlichen Regelungen hinaus an die sich verändernden gesellschaftlichen Sensibilitäten mit all ihren medialen Reflektionen anzupassen sind.“

„Mit Blick auf das zur Verfügung stehende enge Zeitfenster hätte man von der einsetzenden Minderheitsfraktion eine strukturierte und zielgerichtete Arbeit in einem zeit- und kostspieligen Untersuchungsausschuss erwarten können, ja sogar müssen. Aber Fehlanzeige! Stattdessen zog die AfD tausende Dokumente bei, stellte zahlreiche Beweisanträge für Zeugenvernehmungen und wollte unendlich viele Sitzungstermine und Sondersitzungen. Dafür lieferte sie allerdings keinerlei Inhalte. Selbst in ihrem eigenen Minderheitenbericht hat sie sich nicht einmal die Mühe gemacht, auf alle Punkte ihres Einsetzungsbeschlusses einzugehen. Das alles spricht für sich“, so das Fazit des CDU-Obmanns zur tatsächlichen Ausschussarbeit der einsetzenden Minderheitsfraktion.

   

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