(Dresden, 1. Oktober 2024) Heute hat sich der 8. Sächsische Landtag konstituiert sowie sich eine neue Geschäftsordnung ohne Gegenstimmen gegeben und damit die Regeln für das Zusammenwirken dieses Parlaments festgelegt. Dafür wurden von der CDU-Fraktion zuvor alle Fraktionen des Landtages zu Gesprächen eingeladen.
Dazu sagt der Erste stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Sören Voigt: „Ich habe alle Fraktionen in guter parlamentarischer Tradition zum Gespräch eingeladen. Am Tisch saßen alte Hasen in Sachen Geschäftsordnung und politische Neulinge. Die Diskussion war konstruktiv.“
„Als Parlamentarier zeigen wir den Menschen im Land, wie gute Politik funktionieren kann. Auch wenn man unterschiedliche Sichten und Interessen hat, gilt: gemeinsam auf Augenhöhe diskutieren, niemanden ausschließen und am Ende mit einer Mehrheit beschließen. Die Geschäftsordnung sollte ein akzeptiertes Regelwerk sein und jeder einzelne Abgeordnete sollte sich darin wiederfinden.“
„Es geht dabei auch um Selbstbeschränkung - im positiven Sinne. Der politische Wettbewerb soll klar und deutlich erkennbar sein, aber auch auf ein annehmbares und nützliches Maß reduziert werden. Die Sache, und nicht die Person, soll im Vordergrund stehen.“
Folgende Änderungen und Verbesserungen gibt es:
1. Wir führen für die parlamentarische Arbeit einen Hauptausschuss bis zu dem Zeitpunkt ein, in dem die Fachausschüsse gebildet werden. Dies sichert die Arbeitsfähigkeit dieses Parlaments ab. Der neue Hauptausschuss ist nicht nur Haushalt- und Finanzausschuss, sondern auch für Immunitätsangelegenheiten und bestimmte Rechtsfragen zuständig. Der Landtag kann ihm weitere Aufgaben übertragen.
2. Künftig sind neben Zwischenfragen ebenso Zwischenbemerkungen zulässig. Der Präsident oder die Präsidentin muss künftig also nicht mehr eine Fragestellung einfordern - der Redner jedoch weiterhin sein Einverständnis dazu geben.
3. Die Kurzinterventionen wird erweitert und für fraktionslose Abgeordnete geöffnet. Sie können nun auch nach Redebeiträgen während der ersten Beratung von Gesetzentwürfen gehalten werden. Außerdem können die Fraktionen zu jeder Aktuellen Stunde zwei Kurzinterventionen vortragen.
4. Wir straffen den Ablauf der Befragung der Staatsregierung.
5. Ein vierter Vizepräsident wird eingeführt.