(Dresden, 26. März 2025) Heute debattierte der Sächsische Landtag über ein eigenes Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in die staatliche Infrastruktur.

Dazu sagt der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Löffler: „Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, mit dem „Sachsenfonds“ ein neues Sondervermögen für Sachsen zu errichten. Das werden wir auch machen, um strategisch bedeutende Investitionen zu ermöglichen, die Infrastruktur zu stärken und den Wirtschaftsstandort Sachsen zukunftsfest zu machen. Ganz neu sind solche Fonds in Sachsen aber nicht. Ich erinnere an das Sondervermögen „Brücken in die Zukunft“, welches mein Vorvorgänger Jens Michel als CDU-Finanzpolitiker seinerzeit sehr erfolgreich initiiert hatte. Allerdings ist dieser „Sachsenfonds“ nur die eine Seite der Medaille: Zugleich müssen wir strukturell verfestigte Aufgaben, Ausgaben und Standards auf den Prüfstand stellen, um Einsparpotenziale im Landeshaushalt zu erschließen. Diese Einsparpotenziale sehen wir insbesondere im konsumtiven Bereich, um wieder Spielraum für prioritäre Investitionen, insbesondere in die öffentliche Infrastruktur zu erlangen.“

Löffler weiter: „Die heutige Debatte steht natürlich im Kontext zur erfolgten Verständigung auf Bundesebene, ein kreditfinanziertes Sondervermögen zur Finanzierung gesamtstaatlicher Infrastrukturmaßnahmen zu errichten. Allerdings gilt es sehr genau hinzuschauen: Hinter Begriffen wie „Sondervermögen“ verbirgt sich oftmals nichts anderes als eine neue Sonderverschuldung. Der Bund ist dafür ein schlechtes Beispiel. Unter dem Deckmantel eines Sondervermögens werden jetzt massiv Schulden aufgenommen, die zukünftige Generationen belasten. Für uns, vor allem als CDU-Finanzpolitiker, gilt: Wir stehen fest zum sächsischen Neuverschuldungsverbot! Die beschlossene und aus meiner Sicht fragwürdige Aushöhlung des verfassungsrechtlich geschützten Neuverschuldungsverbots des Freistaates kann zum Bumerang für die sächsischen Finanzen werden. Daher wird es mit uns als CDU keine strukturelle Neuverschuldung in der laufenden Legislaturperiode geben, egal was uns das grundgesetzkonkretisierende Gesetz zubilligen würde.“

Der CDU-Finanzpolitiker betont: „Anders als der Bund wollen wir mit dem neuen Sondervermögen nur die Gelder ausgeben, denen auch Einnahmen entgegenstehen. Eine Verschuldung zugunsten des „Sachsenfonds“ kommt für die CDU nicht in Frage. Die aus diesem Fonds unterstützten Vorhaben sollen dem Kriterium der so genannte Zusätzlichkeit genügen, d.h. es sollen dadurch keinesfalls investive Mittel im Landeshaushalt ersetzt werden, um konsumtive Ausgaben verstärken zu können. Der „Sachsenfonds“ darf also keinesfalls dazu dienen, notwendige Konsolidierungsmaßnahmen im sächsischen Haushalt zu unterlassen, insbesondere weil die Verwendung der Bundesmittel auch zeitlich beschränkt sein wird. Die Mittelverwendung muss daher nachhaltig erfolgen, so zum Beispiel um die Straßeninfrastruktur zu modernisieren, die Digitalisierung voranzubringen und den Wirtschaftsstandort Sachsen zu stärken. Dabei wollen wir uns nicht im Klein-Klein verlieren. Genau deshalb ist es auch richtig, dass der Fonds erst bei Gesamtinvestitionen von mindestens 10 Mio. Euro zum Tragen kommt. Im Zuge der jetzt anstehenden Haushaltsberatungen im Sächsischen Landtag werden wir weiter über den „Sachsenfonds“ abschließend beraten und dessen Einrichtung dann gesetzlich regeln.“