(Dresden, 25. März 2026) Heute hat der Sächsische Landtag beschlossen, den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst gesetzlich neu zu regeln. Künftig reicht bereits das aktive Handeln gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung aus, um Bewerber abzulehnen – nicht erst eine begangene Straftat.
Dazu sagt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Susan Leithoff: „Die neuen Regelungen setzen die Einstiegshürden für Verfassungsfeinde konsequent höher. Rechtsreferendare nehmen bereits während ihrer Ausbildung hoheitliche Aufgaben wahr. Sie treten zum Beispiel als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auf oder wirken an gerichtlichen Entscheidungen mit. Bisher war eine Ablehnung von Bewerbern rechtlich nur möglich, wenn diese die Demokratie „in strafbarer Weise“ bekämpften. Für uns als CDU war das nicht ausreichend und auch ein Sicherheitsrisiko für das Vertrauen in die Justiz.“
„Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass Verfassungsfeinde nicht an Verfahren mitwirken. Um dies zu verhindern, haben wir jetzt gehandelt – aus Verantwortung gegenüber dem Rechtsstaat.“
Leithoff betont: „Dabei geht es uns ausdrücklich nicht um die politische Meinung, sondern um nachweisbares Handeln gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Wir prüfen nicht die Gesinnung, sondern das Tun. Für uns als CDU steht fest: Wer aktiv gegen unsere Demokratie arbeitet, hat im Gerichtssaal auf der Seite des Staates nichts zu suchen!“
Hintergrund:
Da der Staat das Monopol auf die Juristenausbildung hat, ist der Zugang besonders geschützt. Dieses Neuregelung wahrt die Verhältnismäßigkeit: Abgelehnt wird nur, wer individuell und aktuell durch sein Verhalten zeigt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung beschädigen will.

