(Markkleeberg, 15. August 2018) Das sächsische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung die überarbeitete Richtlinie über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung verabschiedet, die mit dem heutigen Tag in Kraft tritt. Ziel ist es, die bestehenden Programme zu entbürokratisieren und die Konditionen für mögliche Hilfen an die Städte und Kommunen in Sachsen neu zu regeln.

„Zukünftig können bspw. Gemeindebedarfseinrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten statt bisher mit 60 Prozent mit 75 Prozent gefördert werden. Dies bedeutet eine Erhöhung des Fördermittelsatzes um 15 Prozent und entlastet so die kommunale Ebene", so Oliver Fritzsche, Sprecher für Wohnungs- und Städtebau sowie Landesentwicklung der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Mit der Verabschiedung ist es außerdem gelungen, eine bürokratisch entschlackte Richtlinie in Kraft zu setzen, die bessere Förderbedingungen für unsere Städte und Gemeinden schafft und Ihnen gleichzeitig mehr Gestaltungsspielraum gibt und sich so an die wandelnden Bedürfnisse der Menschen anpasst. Sie unterstützt die Gestaltung von Lebensräumen in denen sich die Bürgerinnen und Bürger wohl fühlen und mit denen sie sich identifizieren können", so Oliver Fritzsche.

   

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